Die Registrierkassen- und Belegpflicht gehört in Österreich längst zum Alltag. Trotzdem sorgen Begriffe wie Signatureinheit, DEP oder Startbeleg immer wieder für Fragezeichen. Hier bekommen Sie die Antworten in klarer Sprache.
Ab wann ist eine Registrierkasse Pflicht?
Sobald Ihr Betrieb mehr als 15.000 € Jahresumsatz erzielt und davon über 7.500 € in bar vereinnahmt werden, greift die Aufzeichnungspflicht mit Registrierkasse. Als „bar“ zählen dabei auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte direkt vor Ort – nicht nur Scheine und Münzen.
Der Beleg – Pflicht auf beiden Seiten
Zu jedem Geschäftsfall muss ein Beleg erzeugt und angeboten werden; Ihre Kundschaft nimmt ihn mit und bewahrt ihn kurz auf. Auf dem Beleg stehen unter anderem die Kassenidentifikationsnummer, Datum und Uhrzeit, die Beträge nach Steuersätzen sowie ein maschinenlesbarer QR-Code.
Signaturchip, DEP und die Pflichtbelege
- Signatureinheit: Jeder Barumsatz wird kryptografisch signiert – bei Silwan über einen zertifizierten Chip.
- DEP (Datenerfassungsprotokoll): sämtliche Umsätze werden fortlaufend und manipulationssicher festgehalten.
- Startbeleg: bei der Inbetriebnahme fällig und mit der Belegcheck-App der Finanz zu prüfen.
- Monats- und Jahresbeleg: zum jeweiligen Periodenende automatisch erstellt und aufzubewahren.
Und wenn die Kasse einmal ausfällt?
Ein Ausfall bedeutet nicht Stillstand: Sie kassieren weiter, dokumentieren die Belege vorübergehend händisch und melden längere Störungen. Nach der Reparatur werden die Umsätze nacherfasst. Mit verlässlicher Technik und erreichbarem Support kommt es dazu aber selten.
Silwan nimmt Ihnen die Bürokratie ab
Unsere Systeme sind ab Werk RKSV-konform: Chip, DEP-Export und Belegprüfung sind eingerichtet, bevor das Gerät bei Ihnen eintrifft. Anschließen, Startbeleg prüfen, loslegen – die Registrierung und Einschulung übernehmen wir.